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Der Aussenhandel und mithin die grenzüberschreitenden Transaktionen schlagen sich in der Zahlungsbilanz nieder. Diese umfasst drei Komponenten: die Ertragsbilanz (Leistungsbilanz), die Vermögensübertragungsbilanz (Bilanz der Vermögensübertragungen) und die Kapitalverkehrsbilanz.
Die Ertragsbilanz ist keine Bilanz, sondern vielmehr eine Art Erfolgsrechnung des Aussenhandels. Sie erfasst zum Ersten den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Diensten und zum Zweiten die Kapital-, die Arbeits- und die Sekundäreinkommen vom Ausland und an das Ausland.
Sind die Deviseneinnahmen aus dem Export grösser als die Devisenausgaben aus dem Import, resultiert ein Ertragsbilanzüberschuss, andernfalls ein Ertragsbilanzdefizit. Ertragsbilanzüberschüsse sind für die Schweiz typisch.
Von 1996 bis 2023 hat sich die Ertragsbilanz der Schweiz wie folgt entwickelt:
Für das Jahr 2023 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Schweizer Ertragsbilanzüberschuss von CHF 55.501 Mia. ermittelt. Die Deviseneinnahmen werden insgesamt mit CHF 845.365 Mia. ausgewiesen und die Devisenausgaben mit CHF 789.865 Mia. Etwas salopp ausgedrückt, ist die Schweiz im Jahre 2023 gegenüber dem Ausland um CHF 55.501 Mia. reicher geworden.
Aus dem grenzüberschreitenden Warenhandel (Warenexport/-import) generierte die Schweiz im Jahr 2023 einen Einnahmenüberschuss von nicht weniger als CHF 114.222 Mia. Ein Einnahmenüberschuss ergab sich auch bei den Kapitaleinkommen. Die Zins- und Dividendeneinnahmen aus Finanzanlagen und Direktinvestitionen aus dem Ausland übertrafen jene an das Ausland um CHF 6.769 Mia.
Devisenabflüsse generierten der Dienstleistungsexport/-import (–23.315 Mia.), die Arbeitseinkommen (–29.097 Mia.) und die sogenannten Sekundäreinkommen (–13.079 Mia.). Der Minussaldo aus den Arbeitseinkommen (–29.097 Mia.) betrifft die Grenzgänger. Die Schweiz gibt deutlich mehr Grenzgängern Arbeit als umgekehrt. Die Sekundäreinkommen (–13.079 Mia.) stehen für den Saldo aus privaten und öffentlichen Übertragungen ans bzw. vom Ausland. Die privaten Übertragungen ans Ausland bestehen zur Hauptsache aus Überweisungen ausländischer Arbeitskräfte in ihre Herkunftsländer. Die öffentlichen Übertragungen ans Ausland betreffen im Wesentlichen AHV- und PK-Leistungen.
Gleich wie die Ertragsbilanz sind auch die Vermögensübertragungs- und die Kapitalverkehrsbilanz keine Bilanzen im betriebswirtschaftlichen Sinne. Die beiden Bilanzen erklären vielmehr, wie der Ertragsbilanzüberschuss im Ausland investiert bzw. ein Ertragsbilanzdefizit aus dem Ausland refinanziert worden ist. Aufgezeigt werden also bloss die Veränderungen von Auslandaktiven bzw. Auslandpassiven in einem bestimmten Jahr. Unter dem Strich muss die Zahlungsbilanz theoretisch ausgeglichen sein. Deshalb erhalten Investitionen an das Ausland ein Minuszeichen und Investitionen aus dem Ausland ein Pluszeichen.
Die schweizerische Vermögensübertragungsbilanz (Bilanz der Vermögensübertragungen) – sie misst die unentgeltlichen Kapitalleistungen (z.B. Schuldenerlasse, Schenkungen) und die Übertragung nicht produzierter Sachvermögen (z.B. Grund und Boden) – weist für das Jahr 2023 einen Devisenzufluss von CHF 3.540 Mia. aus.
Die Kapitalverkehrsbilanz ist unterteilt in Direktinvestitionen (Beteiligungen, Kredite von Nichtbanken), Portfolioinvestitionen (Zins-, Dividendenpapiere), übrige Investitionen (v.a. Bankkredite) und Währungsreserven der Notenbank (SNB). Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2023 ein Saldo der Kapitalverkehrsbilanz von CHF –52.459 Mia. (-88.093, –32.675, –51.208, +119.517).
Der Restposten bzw. die statistische Differenz beziffert sich auf CHF –6.582 Mia.
Die Summe aus Ertragsbilanz (55.501), Vermögensübertragunsbilanz (3.540) und Kapitalverkehrsbilanz (–52.459) ergibt einen Betrag von CHF 6.582 Mia. und mithin die Statistische Differenz.
Voraussichtliches Update: Mitte Juni 2025