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Kundengelder wurden bis Ende 2014 in folgenden drei Passivpositionen ausgewiesen: Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform, Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden, Kassenobligationen.
Die seit 2015 gültigen Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Effektenhändler, Finanzgruppen und -konglomerate unterscheiden nur noch zwischen Verpflichtungen aus Kundeneinlagen und Kassenobligationen. Aus den Einzelabschlüssen ist deshalb die Aufteilung in kündbare Gelder (Spargelder) einerseits und Sicht- und Zeitgelder (übrige Verpflichtungen) andererseits nicht mehr ersichtlich. Das ist nicht wirklich ein Fortschritt. Schön, dass die SNB die Fortführung der Datenreihen trotzdem sicherstellt, seit 2023 allerdings nicht mehr für die einzelnen Bankengruppen. Das ist schwer nachvollziehbar.
Im Folgenden halte ich mich an die vertraute Dreiteilung in Spargelder, Sicht- und Zeitgelder sowie Kassenobligationen.
Die durchschnittliche Verzinsung für Spargelder seit 1830 rechnet sich mit 3,19%, jene für Kassenobligationen seit 1870 mit 3,65% und jene für 3-Monats-Festgelder seit 1900 mit 2,22%. Seit es Zinsaufzeichnungen gibt, waren die Kundengeldsätze noch nie so tief wie im Jahr 2021. Im Jahr 2022 und im Jahr 2023 zeigen die Zinssätze für Bankeinlagen wieder leicht nach Norden. Von einer «Normalisierung» kann allerdings noch keine Rede sein.
Der «Fall» der Credit Suisse hat es krass vor Augen geführt: Banken sind pozenziell illiquid! Das ist zwar keine neue Erkenntnis. Die Tiefzinspolitik, an der Notenbanken weltweit viel zu lange festgehalten haben, hat jedoch dazu beigetragen, dass das Illiquiditätsrisiko der Geschäftsbanken gross und grösser geworden ist.
Wie das nachstehende Diagramm zeigt, hat sich die Kundengeldstruktur seit 2003 deutlich verändert (verschlechtert). Vor 20 Jahren, Ende 2003, machten die jederzeit abrufbaren Sichtgelder noch 25,47% der Kundengelder aus. 35,85% der Kundengelder waren Zeitgelder, 35,46% Spargelder und 3,22% Kassenobligationen. Bis Ende 2021 hat sich der Anteil der Sichtgelder auf 61,86% erhöht, während der Anteil der Zeitgelder auf 12,12% eingebrochen ist. Aber auch der Anteil der Spargelder (25,72%) und der Kassenobligationen (0,30%) lag Ende 2021 deutlich tiefer als 2003. Im Jahr 2022 und im Jahr 2023 hat sich die Fristigkeit der Kundengelder verbessert. Ende 2023 machen die Sichtgelder 45,63% der Kundengelder aus, die Zeitgelder 27,38%, die Spargelder 26,49% und die Kassenobligationen 0,50%.
Tatsache bleibt, dass mehr als 90% der Kundengelder innert drei Monaten abrufbar sind. Will man Geschäftsbanken stabiler machen, führt an einer beherzten Neugestaltung der Kundengeldstruktur nichts vorbei. Die Problematik der (zu) tiefen Eigenkapitalquoten (Rubrik: Bilanz, Bilanzentwicklung) haben wir bereits angesprochen.
Lange Zeit liess sich bei den Spargeldern eine besondere Art von «Sparparadoxon» beobachten. Sinkende Zinsen führten zu einem Zufluss von Spargeldern, steigende Zinsen zu einem Abfluss. Seit Ende 2015 gilt dies nur noch bedingt. Die Spargelder sind – so oder so –stark rückläufig. Aber eben: Wenn Spargelder keinen Zins mehr abwerfen, kann man seine Ersparnisse ebensogut auf einem kündigungsfreien Kontokorrent- oder Privatkonto parkieren.
Per 31.12.2023 weist die schweizerische Bankenstatistik Sicht- und Zeitgelder von CHF 1'318.287 Mia. aus. Davon qualifizieren sich CHF 823.942 Mia. als Sicht- und CHF 494.345 Mia. als Zeitgelder.
Über Sichtgelder können die Bankkunden bekanntlich sofort verfügen. Aber auch Zeitgelder sind zu einem grossen Teil kurzfristig angelegt. Ende 2023 hatten 61,43% der Zeitgelder eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Entsprechend hoch ist das Abrufrisiko.
Sichtgelder – das gilt auch für kurzfristige Zeitgelder und einen Teil der Spargelder – sind «Wartegelder». Steigende Zinsen führen zu bankinternen Umschichtungen in längere Laufzeiten oder sie führen zu einem Abfluss in Richtung fest verzinsliche Obligaionen-Anleihen. Unter dem Strich verteuert sich die Refinanzierung.
Rund 68% (68,25%) der Kundengelder sind Inlandgelder. Diese wiederum gehen zu 60% (60,98%) aufs Konto der Privatkunden. Nicht finanzielle Unternehmen steuern knapp 20% (19,31%) bei und finanzielle Unternehmen gut 15% (15,13%).
Je rund 30% der Inland-Kundengelder sind bei den Kantonalbanken (31,05%) und bei der Grossbank UBS (28,58%) platziert. Die Raiffeisenbanken ziehen 15,29% der Inland-Kundengelder an, die Regionalbanken 5,96% und die Übrigen Banken 19,12%.
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